
Sind Sie gesetzlich versichert? Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen sind sehr unterschiedlich.
Die Mindestleistungen sind gesetzlich vorgegeben, einige Kassen weichen aber zu Ihrem Vorteil vom Standard ab.
Manche Kassen sind im gesamten Bundesgebiet mit Geschäftsstellen vertreten, andere sind nur an ihrem Hauptsitz persönlich erreichbar. Entscheiden Sie selbst, ob Preis, Service oder die Leistung für Sie wichtig sind.
Wer eine zu teure Krankenversicherung hat, sucht natürlich so schnell wie möglich nach günstigeren Lösungen. Dabei helfen wir Ihnen gern.
Wer muss sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung absichern?
Wenn Sie angestellt sind und Ihr Bruttoeinkommen unter 47.250 Euro liegt, müssen Sie sich zwangsweise in einer gesetzlichen Kasse versichern. Aber immerhin haben Sie die freie Kassenwahl: Sie können die Mitgliedschaft dann immer zum Ende des übernächsten Monats beenden.
Achtung: Eine Kündigung ist immer nur dann möglich, wenn Sie bei Ihrer derzeitigen Kasse mindestens 18 Monate lang versichert waren.
Sollte Ihr Einkommen über 47.250 Euro liegen sind Sie ein sogenannter "Freiwillig versicherter Arbeitnehmer".
Sie können jederzeit die Kasse (oder in eine private Krankenversicherung) wechseln.
Der Wechsel wird mit Ablauf des übernächsten Kalendermonats gültig - gerechnet von dem Monat, in dem Sie Ihrer jetzigen Krankenversicherung den Austritt erklärt haben. Wie für Pflichtversicherte gilt zwar auch hier die 18-monatige Bindefrist an die alte Kasse. Die Bindungsfrist muss jedoch nicht eingehalten werden, wenn Sie einen Anspruch auf Familienversicherung haben oder in eine private Krankenversicherung wechseln.
Für Selbständige und Freiberufler gelten die selben Kündigungsfristen wie für freiwillig versicherte Arbeitnehmer.